Was wir tun

Erklären, Informieren und Beraten
Konflikte entstehen oft, weil etwas nicht oder falsch verstanden wird. Deshalb erklären wir Verwaltungsabläufe, übersetzen Entscheide von der Amtssprache in leicht verständliche Sätze, informieren über die Rechtslage und geben Empfehlungen zur Selbsthilfe.

Intervenieren und vermitteln
Ist der Sachverhalt oder die Rechtslage nicht eindeutig oder fühlt sich die Rat suchende Person missverstanden oder ungerecht behandelt, klären wir ab und überprüfen die Sach- und die Rechtslage. Allenfalls vermitteln wir auch zwischen den Parteien. Dabei helfen wir bei der Suche nach fairen und gütlichen Lösungen oder helfen bei der Verbesserung der Kommunikation zwischen den Parteien.

Wie wir vorgehen
Ablaufschema

Was wir nicht tun

Die Ombudsstelle ist keine Gerichtsinstanz. Deshalb hat die Ombudsperson keine Entscheidbefugnis. Das bedeutet, Urteile von Gerichten können von ihr nicht aufgehoben oder korrigiert werden. Dafür steht der Rechtsweg offen.

Allfällige Fristen in verwaltungsinternen oder gerichtlichen Verfahren werden durch den Beizug der Ombudsstelle nicht unterbrochen oder ausgesetzt. Da wir objektiv und neutral sind, können wir auch keine Parteivertretungen machen.

Für Konflikte im Privatrecht (z.Bsp. Probleme mit ihrem Arzt, ihrem Arbeitgeber, einer Firma) sind wir nicht zuständig. Für einige dieser privatrechtlichen Konflikte gibt es mittlerweile aber auch private Ombudsstellen und Beratungsstellen.