Was ist eine Ombudsstelle
Der Begriff Ombuð bedeutet Auftrag oder Vollmacht und stammt aus dem alt(west)nordischen und altisländischen. Ombuðmaðer bedeutet Vermittler oder Bevollmächtigter.
Als Ombudsstelle vermitteln wir bei Konflikten zwischen Bevölkerung und Verwaltung. Wir prüfen ob die Ratsuchenden von der Verwaltung richtig, das heisst rechtmässig und verhältnismässig behandelt wurden. Auf der anderen Seite schützen wir die Verwaltung vor unrechtmässigen Vorwürfen. Wir sind neutral und völlig unabhängig. Unsere Beratung ist kostenlos und absolut vertraulich.
Die Ombudsperson wird vom Parlament für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Ihre Aufgaben und ihre Kompetenzen sind im Ombudsgesetz geregelt. Sie informiert den Kantonsrat über ihre Tätigkeit im jährlichen Bericht. Abgesehen davon, ist die Ombudsperson unabhängig und neutral. Sie ist weder an Weisungen der Verwaltung, noch der Regierung gebunden.
Die Mitarbeitenden der Ombudsstelle unterstehen dem Amtsgeheimnis und der Schweigepflicht. Das garantiert Vertraulichkeit. Wir nehmen nur auf ausdrücklichen Wunsch der ratsuchenden Person Kontakt auf mit der entsprechenden Verwaltungsstelle.
Die Dienstleistungen der Ombudsstelle sind kostenlos.