Für wen sind wir zuständig?

Bei uns dürfen sich alle melden, die Fragen oder Konflikte haben mit Behörden von Gemeinden im Kanton Zug oder mit dem Kanton Zug selber. Wir sind auch zuständig für alle Träger öffentlicher Aufgaben. Das sind private Organisationen, die im Auftrag des Staates eine öffentliche Aufgabe erfüllen wie zum Beispiel Spitäler, Heime, Institute der Jugendarbeit, etc.

Auch die Angestellten der Gemeinde- und Kantonsverwaltung oder der Träger von öffentlichen Aufgaben dürfen sich an die Ombudsstelle wenden, wenn sie am Arbeitsplatz Probleme haben und die internen Möglichkeiten ausgeschöpft sind.

Sind wir für Ihr Anliegen nicht zuständig, so versuchen wir, Ihnen die Adresse einer anderen Stelle zu vermitteln, die für Ihr Problem Hilfe anbietet. Links zu diversen Ombudsstellen und Beratungsstellen.

Sie können mit uns einen Besprechungstermin vereinbaren, uns ihr Anliegen telefonisch schildern oder uns schreiben (Brief oder E-Mail).